Barrierefreiheitserklärung

gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen

Die Freiwilligenpartnerschaft Tirolist bemüht, ihrer Website „Freiwilligenzentren-tirol.at“ im Einklang mit § 14b des Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes 2005 zur Umsetzung derRichtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website Freiwilligenzentren-tirol.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist  mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1 entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)“ vollständig vereinbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.5.2021 erstellt.
Die Bewertung der Inhalte wurde durch die Fa. Rekord mittels https:/wave.webaim.org und der Abt. Landesentwicklung durch Selbstbewertung https:/wave.webaim.org/extension/ geprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services dieser Website werden laufend verbessert und ausgetauscht. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und die Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Website hindern, so bitten wie Sie, uns dies per Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfragen prüfen und Sie zeitnah kontaktieren.
Kontakt:
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Landesentwicklung
Heiliggeiststrasse 7-9, 6020 Innsbruck
landesentwicklung@tirol.gv.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Land Tirol wenden. Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 14b Tiroler Antidiskrimnierungsgesetzes  durch Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Ombudsstelle dem Land oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Webseite der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen.